Wettbewerbsverstöße

Ein Werbegrafiker wird von einem Pharmaunternehmen mit dem Marktauftritt eines Nahrungsergänzungsmittels beauftragt. Er entwickelt den Namen des Nahrungsergänzungsmittels wie auch die gesamte Aufmachung. Das Produkt geht auf den Markt, das Pharmaunternehmen übermittelt am folgenden Tag ein anwaltliches Aufforderungsschreiben eines Mitbewerbers, man hätte gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen und eine bereits bestehende Aufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels in Form von „Imitationsmarketing“ kopiert und missbraucht.

Ohne böse Absicht hat der Werbegrafiker in bestehendes geistiges Eigentum eingegriffen, was dennoch Schadenersatzpflichten zu Gunsten des Pharmaunternehmens auslösen kann (Verdienstentgang, frustrierte Kosten etc.). Der CREARE-Rechtsschutz versichert eine bestmögliche Abwehr dieser Ansprüche.